Energieausweis - vom Klempner
Durch die Einführung eines Energiepasses sollen Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichbar gemacht werden und so Mietern, Käufern und Hausbesitzern nicht nur als konkrete Entscheidungshilfe dienen, sondern ebenfalls als Anreiz für sinnvolle Investitionen wie Energiesparmaßnahmen.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Ab dem 1. Juli 2008 gilt der Energieausweis für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher, ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude Erst ab 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden. Diese können entweder auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel und jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, dann muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz, muss der Energieausweis nach der Sanierung ebenfalls neu ausgestellt werden.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ausstellungsberechtigte sind keine Behörden oder Ämtern, sondern neben einschlägigen Ingenieurberufen auch qualifizierte Personen aus dem Handwerk. Dies sind für bestehende Gebäude und neu geschlossenen Mietverträgen nach EnEv unter anderem
- Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Ingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik
- Handwerksmeister aus den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen und
- Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik
wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
- nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
- eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entspricht oder
- eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung.
Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile erstellt.
Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein Großteil nicht wohnlich, sondern z.B. gewerblich genutzt wird.
